Sorgerecht

Sorgerecht

Verheiratete Eltern haben ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind und die Vaterschaftsanerkennung liegt automatisch vor. Bei ledigen Paaren muss eine Vaterschaftsanerkennung und ggf. ein gemeinschaftliches Sorgerecht beurkundet werden. Diese Anerkennung wird erst mit der urkundlichen Zustimmung von beiden Elternteilen wirksam. Die Beurkundung der Erklärungen kann auch getrennt erfolgen, wenn ein gemeinsames Erscheinen nicht möglich ist.

Die Vaterschaftsanerkennung und das gemeinsame Sorgerecht können vor oder nach der Geburt beim Jugendamt (hier entstehen keine Gebühren), beim Standesbeamten, beim Notar oder vor der Urkundsperson des Amtsgerichts beantragt werden.  Für die Vaterschaftsanerkennung müssen von beiden Elternteilen Personalausweise oder Pässe, Geburtsurkunden, ggf. gültige Aufenthaltsgenehmigung(en) und der Mutterpass oder die Geburtsurkunde des Kindes vorliegen.

Wenn der Unterhalt für das Kind festgelegt werden muss, werden die Einkommensnachweise und evtl. Nachweise über weitere Unterhaltsverpflichtungen des Vaters benötigt.
Wir empfehlen Ihnen, sich telefonisch mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen.

Adressen und Sprechzeiten finden Sie im Online-Angebot der Jugendämter.