Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld wird von der gesetzlichen Krankenversicherung sechs Wochen vor und im Normalfall acht Wochen nach der Entbindung gezahlt. Dies gilt jedoch nur für die freiwillig (mit Anspruch auf Krankengeld) oder pflichtversicherten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das Geld wird aber nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss bei den gesetzlichen Krankenkassen beantragt werden. Hierfür benötigen Sie eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung. Diese erhalten Sie circa sieben Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin von Ihrer Hebamme oder Ihrem Gynäkologen.
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