Standesamt

Standesamt

Im Laufe der ersten sieben Lebenstagen muss jedes Baby beim Standesamt seines Geburtsortes angemeldet werden, wobei der Wohnort unerheblich ist.
In den Krankenhäusern wird von den Standesämtern der Service angeboten, Babys von der Klinik aus anzumelden. Bei Geburten im Geburtshaus / Hebammenpraxis oder zu Hause erhalten die Eltern von der Geburtshebamme eine Geburtsbescheinigung, die dem Standesamt vorzulegen ist.

Die Anmeldung muss von mindestens einem Elternteil vorgenommen werden. Es ist jedoch auch möglich, eine Vertrauensperson mit dieser Aufgabe zu beauftragen. Diese benötigt eine entsprechende Vollmacht von den Eltern. Es ist in jedem Fall empfehlenswert, vor der Anmeldung mit dem Standesamt telefonischen Kontakt aufzunehmen.

In der Regel werden folgende Unterlagen zur Anmeldung benötigt:

  • Verheiratete:
    bei Ehen vor dem 01.01.09 beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (ausführliche Heiratsurkunde)
    bei Ehen ab dem 01.01.09 Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister; Geburtsurkunden beider Ehepartner
    Personalausweis oder Pass beider Ehepartner
    sofern schon ein gemeinsames Kind existiert – Geburtsurkunde dieses Kindes
    ggf. Einbürgerungsurkunde / Staatsangehörigkeitsausweis
  • Ledige:
    Geburtsurkunde der Mutter; Erklärung über Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht, falls jeweils schon vorhanden
    Personalausweis oder Pass
    Geburtsurkunde des Vaters, falls vorhanden
    sofern schon ein gemeinsames Kind mit dem Vater existiert - Geburtsurkunde, falls vorhanden und Sorgerechtserklärung für dieses Kind
    ggf. Einbürgerungsurkunde / Staatsangehörigkeitsausweis
  • Geschiedene:
    aktuelle Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe (siehe Verheiratete), rechtskräftiges Scheidungsurteil, ggf. Bescheinigung über die Wiederannahme des Geburtsnamens
    Erklärung über Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht, falls jeweils schon vorhanden
    Personalausweis oder Pass
    Geburtsurkunde des Vaters, falls vorhanden
    sofern schon ein gemeinsames Kind mit dem Vater existiert - Geburtsurkunde, falls vorhanden und Sorgerechtserklärung für dieses Kind
    ggf. Einbürgerungsurkunde / Staatsangehörigkeitsausweis
  • Verwitwete:
    aktuelle Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister der aufgelösten Ehe (siehe Verheiratete), Sterbeurkunde des Ehepartners
    Erklärung über Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht, falls jeweils schon vorhanden
    Personalausweis oder Pass
    Geburtsurkunde des Vaters, falls vorhanden
    sofern schon ein gemeinsames Kind mit dem Vater existiert - Geburtsurkunde, falls vorhanden und Sorgerechtserklärung für dieses Kind
    ggf. Einbürgerungsurkunde / Staatsangehörigkeitsausweis
  • Eingetragene Lebenspartnerschaft:
    Lebenspartnerschaftsurkunde
    Geburtsurkunde der Mutter
    Personalausweis oder Pass
    ggf. Einbürgerungsurkunde / Staatsangehörigkeitsausweis
  • Ausländische Dokumente sind in internationaler Ausfertigung oder im Original mit Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer vorzulegen. Sollten Sie eingebürgert worden sein, wird um Vorlage Ihrer Einbürgerungsurkunde gebeten.