Verschiedenes
Haushaltshilfe /Familienpflege
Während der Schwangerschaft:
Wenn die schwangere Frau aufgrund von Komplikationen in der Schwangerschaft (z.B. vorzeitige Wehen, Frühgeburtsbestrebungen oder starkes Schwangerschaftserbrechen) nicht in der Lage ist, ihren Haushalt zu führen, kann Haushaltshilfe / Familienpflege vom Arzt verordnet werden.
Die Verordnung von Haushaltshilfe / Familienpflege durch die Hebamme ist grundsätzlich in den ersten sechs Tagen nach der Geburt möglich. Fast alle Krankenkassen bewilligen für diesen Zeitraum bis zu acht Stunden pro Tag, wenn dies von der Hebamme oder dem Arzt so verordnet und von der Familie beantragt wird.
Haushaltshilfe / Familienpflege kann durch Familienpflegedienste oder auch privat organisiert werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich am besten an Ihre Krankenkasse oder an die Familienpflegedienste.
Kinderbetreuung
Kinderbetreuungsplätze, besonders für kleine Kinder sind knapp. Besonders für berufstätige Eltern lohnt es sich, rechtzeitig (teilweise sogar in der Schwangerschaft) nach einer geeigneten Kinderbetreuungsmöglichkeit zu schauen.
Wohngeld
Das Wohngeld ist abhängig vom Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von der monatlichen Miete bzw. Belastung und von der Haushaltsgröße. Das Wohngeld wird damit in jedem Einzelfall auf die individuelle Situation der Haushalte zugeschnitten. So erhöht sich das Wohngeld, wenn die Kinderzahl steigt oder wenn das Einkommen wegen Arbeitslosigkeit sinkt. Andererseits vermindert sich das Wohngeld, wenn z. B. Haushaltsmitglieder aus der Wohnung ausziehen oder das Einkommen steigt.